Klinisch-psychologische Diagnostik

Eine klinisch-psychologische Diagnostik dient der Feststellung einer Diagnose und kann ganz unterschiedliche Problembereiche und Fragen umfassen. Oftmals kann sie dazu dienen, einen ersten Schritt in Richtung Problembewältigung zu machen.

Meine Patientinnen und Patienten kommen daher mitunter auf eigene Initiative. In anderen Fällen gibt es eine konkrete Empfehlung oder Zuweisung durch KollegInnen, Institutionen (Schule, Kindergarten, etc.) oder ÄrztInnen.

Eine diagnostische Abklärung unterstützt dabei zu erkennen, woher die Schwierigkeiten kommen und man erhält Anregungen und Impulse dafür, welche nächsten Vorgehensweisen, Behandlungen, usw. günstig wären.

Ablauf einer Diagnostik

Bei den vorab vereinbarten Terminen erfolgen ein ausführliches Anamnesegespräch, die Durchführung verschiedener Verfahren (Leistungstests, Intelligenztest, Persönlichkeitsverfahren) und zuletzt ein schriftlicher Befund. Dieser enthält neben der Beantwortung der Fragestellung und (gegebenenfalls) Diagnosestellung auch Empfehlungen für weitere Schritte. Auf Wunsch kann eine anschließende Befundbesprechung erfolgen. 

Die Dauer einer Diagnostik ist vom Umfang der Fragestellung abhängig, beträgt jedoch häufig ca. 3 bis 4 Stunden. In besonderen Fällen, etwa bei krankheitsbedingten Einschränkungen oder Terminschwierigkeiten, können auch mehrere kürzere Termine vereinbart werden. 

Kosten einer Diagnostik

Das Honorar wird zunächst selbst bezahlt.

Da ich eine eingetragene Wahlpsychologin bin, werden diese Kosten nach Antrag beim Versicherungsträger in einer bestimmten Höhe rückerstattet. Bis zu 80% des Vertragstarifes werden refundiert.

Erforderlich ist vorab eine Überweisung durch eine/n Vertragsfacharzt/-ärztin (Kinder- und Jugendheilkunde, Neurologie, Psychiatrie, Innere Medizin) oder durch eine/n Allgemeinmediziner/in.

Überweisungen anderer Vertragsfachärzte/-ärztinnen oder durch Wahlarzt/-ärztin müssen vorher vom Versicherungsträger bewilligt werden.

Wichtige Voraussetzung ist, dass auf dem Überweisungsschein eine Verdachtsdiagnose (ICD-10 kodiert) angeführt ist, welche einer krankheitswertigen Störung entspricht. Weiter gilt es zu beachten, dass die Überweisung eine Gültigkeitsdauer von 1 Monat hat.

 Ausgenommen von der Refundierung sind Überprüfungen von Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten (F81, z.B. Lese-Rechtschreibstörung, Rechenstörung) und von Intelligenzminderung (F7).

Nähere Informationen dazu können gerne vorab besprochen werden.

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